Immer wieder fragen sich mögliche Käufer und Verkäufer, was ist die korrekte Angabe bzw. auf was muss man hierbei achten.
Viele Verkäufer, ob Autohaus oder Privatpersonen, sehen eine Aussage „unfallfrei nein“ als negativ behaftet, denn oft hat man hier das Schlimmste vor Augen.
Korrekte und zeitgemäße Bezeichnung wäre der Begriff Vorschäden, welcher etwas neutraler und weniger negativ im ersten Augenblick klingt. Denn nicht jeder Schaden hat gleich eine Verbindung zu einem UNFALL.
Fakt ist jedoch, auch laut Rechtsprechungen mehrerer vergleichbarer Fälle:
Jede Instandsetzung von Blech, Austausch von Teilen der Karosserie, Nachlackierungen von zwei aneinander liegenden Teilen zählt auf dem Papier als „UNFALLFREI NEIN“.
Und trotz dieser Bezeichnung muss ein Fahrzeug nicht schlecht sein, sondern man sollte es je nach Schadensdokumentation, Umfang und Art als positiven Aspekt sehen, wenn hier der Besitzer oder Vorbesitzer alles dokumentiert hat und auch somit den Zustand seines Fahrzeuges gepflegt hat.
Ob dieser oder einer selbst Schuld hat, wenn jemand z.B. mit dem Schlüssel beide Türen verkratzt, oder beim Einkaufen der Unbekannte einen Einkaufswagen gegen die Stoßstange knallen lässt… ist Ansichtssache. Meiner Meinung eher nein, denn hier kann kein Besitzer was dafür.
Natürlich gibt es Schäden, wo diese Bezeichnung zu Recht verwendet werden muss. Wenn ein Fahrzeug einen Wasserschaden hatte, oder z.B. einen Frontschaden welcher auf einer Richtbank gezogen werden musste.
Final gesehen, freut sich doch jeder Käufer, wenn ein Fahrzeug eine neue Stoßstange bekommen hat, die frisch lackiert ist, als wenn man hier Schäden sichtbar lässt, diese nur halbherzig flickt und man das sonst gute Erscheinungsbild dadurch trüben würde.
Fazit: offenere Sichtweise zu Vorschäden und korrekte Angaben sollten beide Parteien zufrieden stimmen !