Was ist was und wie fahre ich am Besten
Viele Käufer sind oft verunsichert, was den Kauf eines Gebrauchtwagens anbetrifft. Was ist Pflicht, worauf kann ich mich berufen, wer hilft im Schadensfall, wohin muss ich gehen und weitere Fragen.
Wir möchten hierzu kurz aufklären, und auch das Wort „Garantie“ im Autohandel in den richtigen Gebrauch setzen.
- Es gibt nur eine richtige Garantie, welches der Hersteller für seine Neuwagen ausspricht und somit für seine Ware GARANTIERT. Das ist die 2-jährige NEUWAGEN-Garantie. Jegliche Reklamationen entscheidet hier der Hersteller.
- Eine Gebrauchtwagen-Garantie ist so gut wie immer eine Versicherung mit Auflagen, daher wäre die richtige Bezeichnung: REPARATURKOSTENABSICHERUNG
- Lohnkosten übernehmen die Versicherungen oft bis zu 100% (bis 150.000km) ; Teilekosten hingehend sind abfallend wie z.B ab 100.000km nur noch 40%.
- Gebrauchtwagenhändler sind nicht verpflichtet eine Gebrauchtwagen-Garantie/Versicherung auszustellen, jedoch zu Gewährleistung bei Privatkunden bzw. Endverbrauchern gesetzlich verpflichtet. Mindestens auf 1 Jahr.
- Bei der Gewährleistung kann je nach Schadensfall der Autohändler auf Reparatur im eigenen Betrieb bestehen. Somit muss ein Käufer aus Stuttgart ggf. zum Händler nach Hamburg fahren sofern fahrbereit.
- Nach 6 Monaten herrscht im Gewährleistungsfall die BEWEISLASTUMKEHR => der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon vorher bzw. nach Übergabe vorhanden war. In den ersten 6 Monaten geht man immer von einem bereits bestehenden Mangel aus, daher bleibt den Gebrauchtwagen-Händler oft nichts anderes übrig, als den Schaden zu regulieren oder selbst zu beheben sofern begründet.
- Daher ist oft für Verkäufer (Auto-Händler) und Käufer die Gebrauchtwagen-Garantie-Versicherung eine zusätzliche REPARATURKOSTENABSICHERUNG, wo somit der Käufer in eine regionale freie oder Vertragswerkstatt gehen kann.