Der Umstieg auf einen Hybrid- oder Elektroauto macht Sinn – nicht nur fürs Klima, sondern auch für den eigenen Geldbeutel. Der Staat unterstützt klimabewusste Autofahrer*innen, indem er geschäftlich genutzte Elektro- und Hybridautos steuerlich subventioniert.
Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, so muss dies in der Steuererklärung als “geldwerter Vorteil” angegeben und entsprechend versteuert werden. Bereits seit Beginn 2019 gilt hier die 0,5%-Regelung: Statt 1% des Brutto-Listenpreises müssen Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen mit Elektro- oder Hybrid-Motor nutzen, diesen dann nur noch zu 0,5% versteuern. Das gleiche auch gilt für die Zuschläge, z.B. für den Arbeitsweg. So will die Regierung die Nachfrage nach klimafreundlicheren Elektroautos ankurbeln.
Wie funktioniert die 0,5%-Steuer-Regelung bei Elektroautos als Firmenwagen?
Dabei funktioniert die 0,5%-Regelung genau so, wie die herkömmliche: Der zu versteuernde Betrag ist abhängig vom Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs – und zwar auch dann, wenn der Firmenwagen zu einem günstigeren Preis oder als Gebrauchtwagen erworben wurde. Ein Beispiel: Im Falle eines BMW i3 (120Ah, 170 PS) wäre die Berechnungsgrundlage also die unverbindliche Preisempfehlung von 38.000 Euro. 0,5% davon entsprechen 190 Euro, die monatlich als geldwerter Vorteil für die private Nutzung angegeben werden müssten. Diese Summe entspricht dem geldwerten Vorteil und wird auf das zu versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Angenommen, Sie haben einen durchschnittlichen Steuersatz von 40%, dann kostet sie das Elektroauto BMW i3 als Firmenwagen 912 Euro Steuern pro Jahr.
Nutzen Sie ihr Elektroauto an mehr als 47 Tagen pro Jahr auch für den Arbeitsweg, dann muss dies als Zuschlag zusätzlich versteuern werden. Doch auch hier greift die 0,5%-Regelung: Statt, wie üblich, 0,03% zahlen Sie für ein Hybrid- oder Elektroauto nur 0,015% des Listenpreises pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke. Im Falle unseres BMW i3 macht das macht 5,70 Euro pro Kilometer. Nehmen wir an, Ihr Arbeitsweg beträgt 20 km, so müssten Sie für ihr Elektroauto also monatlich 114 Euro Steuern zusätzlich bezahlen. Insgesamt kostet Sie ihr Elektroauto als Firmenwagen dann also 1459,20 Euro Steuern im Jahr. Die Steuerlast für weitere Fahrzeugmodelle können Sie mit Hilfe dieses Online-Rechners berechnen.
Doch lassen Sie sich mit Ihrer Entscheidung nicht zu viel Zeit: Die steuerliche Begünstigung für E-Autos ist vorerst auf drei Jahre angesetzt; sie endet also zum 31. Dezember 2021.
Für Hybrid-Fahrzeuge gelten andere Richtlinien
Damit Sie diesen steuerlichen Vorteil mit einem Hybrid-Auto nutzen können, muss dieses jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Hybridfahrzeuge müssen über eine externe Aufladung verfügen (Plug-in-Hybrid). Nutzer*innen eines Mild-Hybriden können den steuerlichen Vorteil also nicht nutzen.
- Außerdem müssen Hybride eine CO2-Emission von weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer aufweisen – oder über eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern verfügen.
- Ob ein Hybridfahrzeug diese Kriterien erfüllt, hängt aber von der individuellen Fahrzeugausstattung ab. Beim Kauf Ihres Hybridautos sollten Sie deshalb bestimmte Sonderausstattungskombinationen zu vermeiden. Besonders Sonderausstattungen mit einem hohen Gewicht können dazu führen, dass Ihr Hybrid die erforderlichen Grenzwerte nicht mehr erfüllt.
Sie wollen mehr über das Thema Elektroautos als Firmenwagen wissen? Besuchen Sie die Automobilagentur Bancevic in Freiburg – wir beraten Sie jederzeit gerne und kompetent.