Keine MwSt. ausweisbar? Das steckt hinter der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG

Viele Käufer aus dem EU-Ausland wundern sich, warum bei einem Fahrzeug in Deutschland keine Mehrwertsteuer ausweisbar ist. Der Grund: Differenzbesteuerung.

Was das bedeutet, welche Vorteile Sie haben – und warum das kein Nachteil ist – erklären wir hier einfach und verständlich.

Was ist die Differenzbesteuerung überhaupt?

Die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) ist eine besondere Regelung für Gebrauchtwagenhändler. Dabei wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuert, nicht der gesamte Verkaufspreis.

👉 Das betrifft Fahrzeuge, die z. B. von Privatpersonen oder Unternehmern ohne Vorsteuerabzug gekauft wurden.

Das Besondere:
Für Käufer aus dem EU-Ausland bedeutet das: keine zusätzliche Umsatzsteuer im eigenen Land, kein Mehraufwand – und oft ein günstigerer Preis.

Warum hat ein differenzbesteuertes Auto „keine MwSt.“?

Wenn in einer Anzeige steht „Keine Mehrwertsteuer ausweisbar“, ist das kein Nachteil – sondern ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung.

Das bedeutet:
✅ Die deutsche Mehrwertsteuer ist bereits enthalten – aber nur auf die Händlermarge
✅ Für ausländische Käufer keine doppelte Besteuerung im Empfängerland
❌ Kein Vorsteuerabzug möglich (relevant nur für Unternehmen mit USt-Abzug)

Vorteile für Käufer aus dem EU-Ausland

Günstigerer Kaufpreis: 
Da nur die Marge besteuert wird, ist der Endpreis oft deutlich niedriger als bei Regelbesteuerung.

Keine zusätzliche Umsatzsteuer im Empfängerland: 
Die Lieferung gilt nicht als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung – daher entfällt eine weitere Steuerbelastung.

Kein administrativer Aufwand: 
Käufer müssen sich nicht für die Umsatzsteuer registrieren oder eine innergemeinschaftliche Erwerbsbesteuerung durchführen.

Wann darf die Differenzbesteuerung angewendet werden?

Damit ein Fahrzeug differenzbesteuert verkauft werden darf, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

🚘 Fahrzeug wurde von einer Privatperson oder einem nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer gekauft
📅 Gebrauchtfahrzeug im steuerlichen Sinne:
Mind. 6 Monate seit Erstzulassung
Mind. 6.000 km Laufleistung
🧾 Rechnung enthält den Vermerk:
„Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG“

Wie gehe ich als Käufer damit um?

Sie müssen nichts weiter tun – die Steuerregelung wird vom Verkäufer (also uns) korrekt angewendet und dokumentiert.

Wichtig für Käufer aus dem Ausland:
Sie erhalten eine korrekte differenzbesteuerte Rechnung
Es ist kein zusätzlicher Steueraufwand im Heimatland nötig
Sie profitieren von einem günstigeren Preis, weil keine volle Umsatzsteuer anfällt

Unser Service: Wir kümmern uns um reibungslose EU-Exporte
Als Autoagentur Bancevic verkaufen wir regelmäßig Fahrzeuge an Käufer aus dem EU-Ausland. Wir kennen alle steuerlichen Regelungen und sorgen dafür, dass:

✅ Ihre Rechnung korrekt und rechtssicher ausgestellt ist
✅ Sie keine Überraschungen bei der Einfuhr erleben
✅ Der Ablauf einfach, transparent und schnell funktioniert

Sie möchten ein Fahrzeug exportieren oder sind sich unsicher wegen der MwSt.?
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie ehrlich und kümmern uns um alle Details.

Fazit: Differenzbesteuerung – kein Nachteil, sondern Vorteil für EU-Käufer 

Ein Fahrzeug ohne ausweisbare MwSt. ist kein Problem – im Gegenteil:

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG sorgt für weniger Bürokratie, niedrigere Preise und volle Transparenz.

Wenn Sie ein differenzbesteuertes Fahrzeug bei uns kaufen, profitieren Sie von: 

📉 Günstigerem Endpreis
🧾 Korrekter Rechnung ohne steuerliche Fallstricke
🛂 Einfachem EU-weitem Export ohne Umsatzsteuerprobleme

👉 Jetzt Kontakt aufnehmen – wir finden das passende Fahrzeug für Sie und regeln alles Weitere.

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